Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

nach § 40 Absatz 4 SGB XI (Soziale Pflegeversicherung)

Leistungsvoraussetzungen

Die Pflegekasse kann finanzielle Zuschüsse für die Anpassung der Wohnung von Menschen mit anerkannter Pflegebedürftigkeit gewähren, wenn durch die Maßnahmen:

  • die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht wird,
  • die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird oder
  • eine möglichst selbständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederhergestellt wird.
Leistungsumfang und Antragstellung

Pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 können für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro bei ihrer Pflegekasse beantragen. Diese Maßnahmen beziehen sich auf die Anpassungen innerhalb der Wohnung oder den Zugang zur Wohnung, in der die pflegebedürftige Person dauerhaft lebt.

Falls mehrere pflegebedürftige Personen in einer gemeinsamen Wohnung leben, kann jede Person einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für die Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes (wie z. B. einem Badumbau) bei ihrer jeweiligen Pflegekasse beantragen. Der Gesamtbetrag für eine Maßnahme ist auf 16.000 Euro begrenzt. Bei mehr als vier Anspruchsberechtigten wird der Betrag anteilig auf die verschiedenen Pflegekassen aufgeteilt.

Der Antrag auf einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sollte vor der Beauftragung der Arbeiten und unter Vorlage eines Kostenvoranschlags bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Der Antrag kann entweder formlos oder mithilfe eines Antragsformulars bei der jeweiligen Pflegekasse eingereicht werden.

Seit dem 1. Januar 2021 beträgt die gesetzlich festgelegte Bearbeitungsfrist für Anträge auf bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Wohnung drei Wochen. Falls für die Entscheidung der Pflegekasse ein medizinisches Gutachten erforderlich ist, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Sollte die Pflegekasse diese Fristen nicht einhalten können, muss sie der antragstellenden Person dies rechtzeitig schriftlich unter Angabe der Gründe mitteilen. Erfolgt keine Mitteilung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist automatisch als genehmigt.

Begriff der „Maßnahme“

Alle erforderlichen Anpassungen des Wohnraums, die zum Zeitpunkt der Zuschussbewilligung notwendig sind, werden als eine Maßnahme betrachtet. Beispielsweise gelten bei einer Anpassung der Wohnung für Rollstuhlfahrer alle notwendigen Türverbreiterungen, das Entfernen von Türschwellen, die Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen und weitere Umbauten zusammen als eine Maßnahme.

Wenn sich die Pflegesituation ändert und weitere Anpassungen der Wohnung erforderlich sind, handelt es sich erneut um eine Maßnahme, für die dann ein weiterer Zuschuss beantragt werden kann.

Beispiele für zuschussfähige Maßnahmen

Wohnungszugang

  • Schaffung eines ebenerigen Wohnungszuganges
  • Einbau von Rampen und Liften
  •  Nachrüstung von Handläufe auf beiden Seiten
  •  Installation von elektrischen Türöffnern
  •  Einbau einer Gegensprechanlage
  •  Absenkung des Türspions
  • Einbau eines fest installierten Treppenliftes

Wohnbereich allgemein

  •  Türverbreiterungen
  • Abbau von Türschwellen
  • Maßnahmen zur Schaffung ausreichender Bewegungsflächen (z. B. Verlegung der Waschmaschine vom Bad in die Küche inkl. der entsprechenden Wasser- und Stromanschlüsse)
  •  Umzug in eine behindertengerechte Wohnung

Küche

  • Schaffung einer mit dem Rollstuhl unterfahrbaren Kücheneinrichtung
  • Absenkung von Küchenoberschränken (ggf. maschinelle Absenkeinrichtung)
  •  Installation von Armaturen mit verlängerten Hebeln
  •  Anpassung der Höhen von Arbeitsplatten und Elektrogeräten
  •  Schaffung von herausfahrbaren Unterschränken

Bad und WC

  •  Einbau einer bodengleichen Dusche, wenn der Einstieg in die Badewanne nicht mehr ohne fremde Hilfe möglich ist
  •  Anpassung der Toilettensitzhöhe
  •  Anpassung der Höhe des Waschtisches

Schlafzimmer

  •  Schaffung eines freien Zugangs zum Bett
  • Installation von Lichtschaltern und Steckdosen die vom Bett aus zu erreichen sind

 

DAMIT IHR ZUHAUSE IHR ZUHAUSE BLEIBT 🙂